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Corona Update (26.11.)

Im Folgenden finden Sie die neuen Regelungen für die Amateurmusik in Alarmstufe II sowie die angepasste Matrix inkl. Muster-Hygienekonzept. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Landesmusikdirektor Bruno Seitz

Neue CoronaVO BW vom 24.11.21 – die wichtigsten Änderungen

  • Neu eingeführt wurde eine Alarmstufe II. Diese gilt seit dem 23.11.21.
  • In der Alarmstufe I gelten für Mitwirkende von Blasmusikensembles und Chören bei Proben und Konzerten 2G+.
  • In der Alarmstufe II gilt 2G+ für Mitwirkende und Besucher/innen.
  • Zur Überprüfung von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen müssen elektronische Anwendungen (z.B. CovPassCheck-App) verwendet werden, falls dies nicht technisch ausgeschlossen ist.
  • In den beiden Alarmstufen gilt eine Kapazitätsgrenze von 50% für Besucher/innen. Mitwirkende werden nicht mitgezählt.

Was gilt aktuell in der Alarmstufe II für die Amateurmusik?

  • Für Proben und Konzerte gilt 2G+ (geimpft/genesen und zusätzlich aktueller Testnachweis (Antigentest max. 24h, PCR-Test max. 48h) für Musiker/innen und Besucher/innen)).
    Neben kostenlosen Bürgertests und Selbsttests unter Aufsicht vor Ort gibt es auch die Möglichkeit, Tests durch geschultes eigenes Personal durchzuführen (Weitere Infos zur „ACV-Teststrategie“ mit Online-Schulung und kostenlosen Antigen-Schnelltests: https://bundesmusikverband.de/kostenlosetests/ ).
  • Für Gremiensitzungen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen) gilt 3G.
  • Schüler/innen unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen, gelten weiterhin als getestet und dürfen an Proben und Konzerten teilnehmen. Wenn keine Testung stattgefunden hat, ist ein aktueller Antigentest durchzuführen.
  • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht und für Personen unter 18 Jahren, genügt ein Antigentest. Für Schwangere und Stillende gibt es seit 10.09.21 eine Impfempfehlung der STIKO, deshalb genügt bis zum 10.12.21 ein Antigen-Testnachweis.
  • Weiterhin keine Abstandsverpflichtung, beim Musizieren möglichst große Abstände einhalten.
  • In Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht (außer beim Musizieren, Essen, Trinken).

Aktualisiertes Muster-Hygienekonzept für alle Amateurmusikverbände in BW

Aufgrund der neuen Fassungen der CoronaVO BW vom 15.09.21 (Fassung ab 24.11.21), der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 25.11.21 gibt es ein neues Muster-Hygienekonzept. Auf https://www.bvbw-online.de/nachricht/archive/2021/november/tag/26/article/corona-update-stand-26112021/ finden Sie die aktualisierte Version als PDF!

Inhaltliche Änderungen betreffen nur die „Matrix für Amateurmusik“ (Anlage zum Hygienekonzept). Darin sind die aktuell gültigen Regelungen aus der CoronaVO BW vom 24.11.21 abgebildet.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/