Dokumente & Formulare
GEMA
- Detaillierte Informationen zur GEMA findet man auf der Seite des Landesverbandes.
- In aller Kürze:
Veranstaltungen sind durch den Verband abgedeckt, wenn…:- die auftretenden Musiker/Orchester/Kapellen ohne Honorar spielen
- der Verein als alleiniger Veranstalter auftritt
- Konzerte und gesellige Veranstaltungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung laufen.
- Die Kirche der Veranstalter ist
Bei Ständchen wird genau unterschieden, ob “Fremde” zuhören können.
Geburtstags-Ständchen und Auftritte bei Jubiläen sind durch den Rahmenvertrag abgedeckt, wenn…:- der Auftritt in einem geschlossenen Raum stattfindet, in dem der Jubilar feiert
- im Hof oder auf dem Grundstück des Jubilars musiziert wird.
Bei folgenden Fällen ist eine Meldung des Ständchens bei der GEMA notwendig:
- Sobald vor dem Haus des Jubilars im öffentlichen Raum gespielt wird (Gehweg, Straße, usw.)
- Im Hof einer Gaststätte wo nicht nur geladene Gäste sich aufhalten
“Reguläre” Veranstaltung müssen drei Tage vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden.
Konzerten/Ständchen kann man bis zu zehn Tage nach Stattfinden melden (ohne Anmelden).
In allen Fällen müssen Musikfolgen eingereicht werden.
Ehrungen
- Ehrungsordnung (Informationen vom Dachverband BVBW)
- ComMusic-Leitfaden: Ehrungsanträge erstellen und versenden
- Merkblatt für Ehrungen BVRN
- “Ehrungen, das ist, wenn die Gerechtigkeit ihren liebenswürdigen Tag hat.”
ComMusic
Alle Informationen des BVRN zu ComMusic finden Sie auf unserer entsprechenden Unterseite hier.
Datenschutz
- Datenschutz im Verein (Informationen vom Dachverband BVBW)
- Datenschutz im Verein (BDMV)
- E-Mail Verschlüsselung
Session Orchester Karte
Das Musikhaus “Session” bietet Musikvereinen besondere Vergünstigungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Informationsbroschüre.
Meldungen
Sollten sich einige Posten in Ihrer Vorstandschaft geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit, indem Sie mittels ComMusic eine neue Verbandsmeldung abgeben und dem BVRN zumailen.
Damit die Verbandszeitschrift Forte an die richtige Adresse geschickt wird, bitten wir Sie Änderung der Vereinsanschrift auch in einer kurzen formlosen Mail dem DVO Verlag mitzuteilen!
Weitere Informationen finden sie auf unserer Hilfe-Seite zum Thema ComMusic.
Publikationen des Landes
können kostenlos eingesehen und bestellt werden. Einige interessante Broschüren/Bücher, die es dort gibt:
- Steuertipps für gemeinnützige Vereine [Die Link-Adresse lautet wirklich “steuertipps-fuer-menschen-mit-behinderung-2”, zeigt aber auf das richtige Buch]
- Rechtswegweiser zum Vereinsrecht
- Muster einer Zuwendungsbestätigung