Dokumente & Formulare
GEMA
Detaillierte Informationen zur GEMA findet man auf der Seite des Landesverbandes.
Wir versuchen das wichtigste in aller Kürze zusammenzufassen:
- Veranstaltungen sind durch den Verband abgedeckt, wenn…:
- die auftretenden Musiker/Orchester/Kapellen ohne Honorar spielen
- der Verein als alleiniger Veranstalter auftritt
- Konzerte und gesellige Veranstaltungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung laufen.
- Die Kirche der Veranstalter ist
- Bei Ständchen wird genau unterschieden, ob “Fremde” zuhören können.
Geburtstags-Ständchen und Auftritte bei Jubiläen sind durch den Rahmenvertrag abgedeckt, wenn…:- der Auftritt in einem geschlossenen Raum stattfindet, in dem der Jubilar feiert
- im Hof oder auf dem Grundstück des Jubilars musiziert wird.
Bei folgenden Fällen ist eine Meldung des Ständchens bei der GEMA notwendig:
- Sobald vor dem Haus des Jubilars im öffentlichen Raum gespielt wird (Gehweg, Straße, usw.)
- Im Hof einer Gaststätte, wo sich nicht nur geladene Gäste aufhalten.
- “Reguläre” Veranstaltung müssen drei Tage vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden.
Konzerten/Ständchen kann man bis zu zehn Tage nach Stattfinden melden (ohne Anmelden).
In allen Fällen müssen Musikfolgen eingereicht werden.
Ehrungen
Das Merkblatt für Ehrungen fasst alle notwendigen in Informationen auf 2 A4 Seiten zusammen.
Wichtige Links (auch im Merkblatt enthalten):
- Ehrungsordnung des Landesverbandes BVBW
- Anleitung zum Erstellen der Ehrungsanträge auf der entsprechenden Unterseite zum Thema ComMusic.
ComMusic
Alle Informationen des BVRN zu ComMusic finden Sie auf unserer entsprechenden Unterseite hier.
Datenschutz
- Datenschutz im Verein (Informationen vom Dachverband BVBW)
- Datenschutz im Verein (BDMV)
- E-Mail Verschlüsselung
Meldung/Änderung der Vorstandschaft
- Sollten sich einige Posten in Ihrer Vorstandschaft geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit, indem Sie mittels ComMusic eine neue Verbandsmeldung abgeben.
Weitere Informationen finden sie auf unserer Hilfe-Seite zum Thema ComMusic. - Damit die Verbandszeitschrift Forte an die richtige Adresse geschickt wird, bitten wir Sie Änderung der Vereinsanschrift auch in einer kurzen formlosen Mail dem DVO Verlag mitzuteilen!
- Sofern sich vertretungsberechtigte Mitglieder des Vereins ändern bedarf dies einer Meldung ans Registergericht!
Publikationen des Landes
können kostenlos eingesehen und bestellt werden. Einige interessante Broschüren/Bücher, die es dort gibt:
- Steuertipps für gemeinnützige Vereine
- Rechtswegweiser zum Vereinsrecht
- Muster einer Zuwendungsbestätigung
Steueränderungen 2020/2021 bei Vereinen
- Das Finanzamt Sinsheim hat ein Dokument veröffentlicht, in dem es detailliert auf die Steueränderungen 2020 und 2021 im Vereinsbereich eingeht.
Session Orchester Karte
Das Musikhaus “Session” bietet Musikvereinen besondere Vergünstigungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Informationsbroschüre.