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Corona Update (19.11.)

Untenstehend finden Sie ein neues Corona-Update zur nun ausgerufenen Alarmstufe in Baden-Württemberg mit den neusten Informationen des Landesverbandes.

Alarmstufe – Was ist jetzt wichtig?

 Aufgrund von vielen Rückfragen und Rückmeldungen zur eingetretenen Alarmstufe in BW möchten wir hiermit Folgendes klären:

Die am 15. November kommunizierte Info gilt weiterhin. Die Zugangsbeschränkungen laut CoronaVO § 10 (1) vom 28.10.21 gelten verpflichtend nur für Besucherinnen und Besucher, aber nicht für Mitwirkende. Daran hat sich nichts geändert. Deshalb empfehlen die beiden Blasmusikverbände in Baden-Württemberg BVBW und BDB weiterhin, dass nicht-immunisierte Mitwirkende (Musizierende in den Musikvereinen/Dirigierende) bei Proben und Konzerten in allen Stufen (auch in der Alarmstufe) einen tagesaktuellen Antigen-Testnachweis oder einen Antigen-Selbsttest vor Ort unter Aufsicht erbringen (max. 24 Stunden alt).

Die angehängte Presseinformation des BMCO zielt dahin, alle Ensembles der Amateurmusik für die beiden wirksamsten Schutzmaßnahmen Impfung und zusätzliche Testung als bestmöglichen Schutz vor dem Corona-Virus beim gemeinsamen Musizieren zu sensibilisieren und für diese Maßnahmen zu werben.

Impfung ist das wirksamste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Da das Virus aber trotz Impfung weiterhin übertragen werden kann, empfiehlt der BMCO allen Musikensembles für Proben oder Konzerte zusätzlich die Testung auch aller immunisierten (also genesenen oder geimpften) Mitglieder, um Infektionsketten schnell zu erkennen, zu unterbrechen und Impfdurchbrüche zu vermeiden. Die Testung auch der Immunisierten bedeutet eine Erhöhung der Sicherheit in der Probe und beim Konzert. Diese Empfehlung des BMCO unterstützen BDB und BVBW uneingeschränkt. Worauf unsere Empfehlung nicht zielt, ist eine Ausgrenzung von nicht-immunisierten Orchestermitgliedern.

Für die Durchführung von Tests gibt es folgende Möglichkeiten:

  • zertifiziert getestet zur Probe/Konzert (kostenlose Bürgertests in Testzentren, bei Betriebsärzt/innen, in Schulen etc.)
  • Selbsttest unter Aufsicht vor Ort (etwa durch Beauftragten des Ensembles/Veranstalter/innen, siehe Anleitung Coronatests)
  • Tests vor Ort durch geschultes Personal (z. B. ACV-Angebot zur Errichtung einer kostenlosen Testinfrastruktur – auch für Blasorchester)

Wichtiger Hinweis: Kostenlose Tests können Sie hier beantragen: https://bundesmusikverband.de/kostenlosetests/

Wir weisen hiermit jedoch explizit nochmals darauf hin, dass jeder Verein selbstständig eine individuelle Risikoeinschätzung durchführen muss. Je nach Schutzbedarf (abhängig von z. B. Impfquote, Altersstruktur) und örtlichen Gegebenheiten (z. B. Infektionsgeschehen, Raumsituation) sollte die Auswahl der Maßnahmen erfolgen. Als Grundlage hierfür dienen das Schutzkonzept und das Muster-Hygienekonzept.

Alarmstufe BW – Proben/Konzerte und Veranstaltungen – die wichtigsten Themen:

  • Weiterhin keine Abstandsverpflichtung, beim Musizieren möglichst große Abstände einhalten.
  • In Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht (außer beim Musizieren, Essen, Trinken).
  • Für Besucher/innen von Veranstaltungen gilt 2G (siehe Muster-Hygienekonzept).
  • Für Mitwirkende von Veranstaltungen empfehlen der BDB und BVBW Antigentests, die so zeitnah wie möglich sein sollten.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/