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Aktuelle Corona-Information:

Die Corona-Pandemie bestimmt weiter das gesamte gesellschaftliche Leben. Folgende Nachricht des Landesverbandes wollen wir unseren Mitgliedsvereinen weitergeben:

Spät am gestrigen Abend hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung veröffentlicht, welche die Maßnahmen auf der Grundlage des aktuellen Pandemie-Geschehens nochmals verschärft. Deren Laufzeit gilt vorerst bis zum 10.01.2021.

Folgende Punkte daraus sind für Musikvereine wichtig:

  • Musikalische Aktivitäten sind weiterhin untersagt. Darunter fällt zu unserem großen Bedauern leider auch das Spielen von Weihnachtsliedern in Gruppen auf den Straßen. Gegen “Balkonkonzerte” von einzelnen Musikern spricht dagegen nichts.
  • Musikunterricht kann nur noch online erfolgen, es ist kein Präsenz-Unterricht, wie bis 15.12. möglich, mehr gestattet.
  • In Gottesdiensten kann Bläsermusik stattfinden. Veranstalter muss die Kirchengemeinde sein, für welche die Landeskirchen eigene Regeln erlassen haben. Daher immer mit der Kirchengemeinde Rücksprache halten, was vor Ort erlaubt ist.

Wir empfehlen allen Musikerinnen und Musikern, die aktuellen Regelungen unbedingt einzuhalten, damit wir bei einer Änderung der Lage zu unseren Gunsten baldmöglichst wieder aktiv und vor allem in der Gruppe mit unseren Freunden musizieren können.