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GEMA

Da es bei der Jahreshauptversammlung einige Fragen zum Thema GEMA gab, sind hier noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Veranstaltungen sind durch den Verband abgedeckt wenn:

  • die auftretenden Musiker/Kapellen ohne Honorar spielen
  • ein Musikverein als alleiniger Veranstalter auftritt
  • Konzerte und gesellige Veranstaltungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung laufen.

“Reguläre” Veranstaltung müssen drei Tage vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden.
Konzerten/Ständchen kann man bis zu zehn Tage nach Stattfinden melden (ohne Anmelden).
In allen Fällen müssen Musikfolgen eingereicht werden.