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Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Die Bundesregierung hat einen Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro aufgelegt, damit Konzerte, Theateraufführungen und andere Kulturveranstaltungen wieder anlaufen können. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

Die Prüfung und Genehmigung der Anträge erfolgt in Baden-Württemberg durch die L-Bank. Die Registrierung und Antragstellung sowie die Auszahlung erfolgen jedoch über die bundesweite Plattform:

https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html

Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen sowie ein ausführliches FAQ zu den Förderungen.

Fragen können auch an die zentrale Hotline gerichtet werden: .