Neuerungen bei der Übungsleiterpauschale
Mit dem Jahr 2018 ändern sich die Modalitäten der Übungsleiterpauschale, die jährlich an die Vereine ausbezahlt wird:
- Bisher wurde die sog. „Übungsleiterpauschale“ in Höhe von 100 EUR von BVBW einbehalten, um damit übergeordnete Bildungsangebote zu finanzieren. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg.
- Das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat nunmehr gebeten, aus Transparenzgründen die Übungsleiterpauschale an die Vereine auszubezahlen. Es ist weiterhin gestattet, Auszahlungen mit Beträgen zu verrechnen. Die Übungsleiterpauschale soll bis zum Jahr 2021 nach dem Willen der Regierung auf 500 EUR/Jahr steigen. Die Erhöhung beträgt damit insgesamt 140 EUR.
- Um weiterhin übergeordnete Bildungsangebote anbieten zu können, hat der Landesvorstand des BVBW beschlossen, eine neue Vereinspauschale als klassischen Beitrag in Höhe von 100 EUR einzuführen.
- Die Commusic-Pauschale bleibt wie bisher in gleicher Höhe bestehen. Es fand lediglich eine Umbenennung in „Commusic-Vereinspauschale“ statt, damit eine klare Abgrenzung zu neuen Vereinspauschale besteht.