• Ein Fehler ist aufgetreten – der Feed funktioniert zurzeit nicht. Versuche es später noch einmal.

Nachreichung von Musikfolgen 2012/2013 bei der GEMA

In einer internen Datenauswertung bei der GEMA hat sich herausgestellt, dass eine Vielzahl von Musikveranstaltungen aus Vereinen des Blasmusikverbandes bei der GEMA zwar richtig angemeldet worden sind, aber die notwendige Einreichung der Musikfolge nicht stattgefunden hat. Für alle fehlenden Musikfolgen aus den gemeldeten Musikveranstaltungen in den beiden Jahren 2012 und 2013 wird die GEMA eine Nachberechnung und Rechnungsstellung an die Musikvereine vornehmen.

Der BVBW konnte mit der GEMA-Direktion vereinbaren, dass unseren Vereinen eine außerordentliche Nachreichfrist von Musikfolgen bis zum 15. April 2014 gestattet wird.

Deshalb möchten wir Sie bitten zu prüfen, ob Sie zu Ihren angemeldeten Musikveranstaltungen aus dem Jahr 2012 und 2013 auch jeweils eine Musikfolge eingereicht hatten. Falls dies nicht geschehen war, dann kann eine Musikfolge an die GEMA nachgereicht werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine Musikfolge eingereicht haben, können Sie sich telefonisch unter 0711/2252-6 bei der GEMA erkundigen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung von Musikfolgen sowie bei allen weiteren Kontakten zur GEMA nur noch die aktuell gültigen Formulare. Diese findet man unter http://www.bvbw-online.de/service/gema/