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Mitgliedschaft & Beiträge

Der Blasmusikverband Rhein-Neckar e.V. (BVRN) ist Mitglied im Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V. (BVBW), welcher wiederum in der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) Mitglied ist. Gemeinsam bieten Kreis-, Landes- und Bundesverband den Mitgliedsvereinen verschiedene Angebote, wie z.B. Informationen, Vergünstigungen, Zuschüsse und vor allem eine gemeinsame Interessenvertretung gegenüber der Politik und anderen Institutionen, wie z.B. der GEMA.
Weitere Informationen (oft durch Links auf Landes- oder Bundesverband) finden Sie dazu z.B. im Menü unter Dokumente & Formulare (inkl. Unterpunkten) oder den D-Lehrgängen. Aber auch auf den oben verlinkten Homepages gibt es viele Informationen.

Vereine können Landesverbänden/Bundesverband nicht direkt beitreten, sondern nur indirekt über eine Aufnahme in den Kreisverband.

Pflichten durch die Mitgliedschaft

  • Vereine müssen jährlich (bis Ende Januar) eine Mitglieder-Bestandsmeldung abgeben.
    • Die Daten müssen in der Vereinsverwaltungs-Software ComMusic eingegeben und dem Kreisverband übermittelt werden.
    • Der Landesverband sammelt die Meldungen und übermittelt Sie an den Landesverband, welcher wiederum an den Bundesverband meldet.
    • Datenschutz-rechtliche Informationen erhalten Sie auf dem neusten Stand beim Installieren der Software und beim Erstellen der Jahresmeldung.
  • Vereine müssen Mitgliedsbeiträge zahlen. Stand 2018 errechnen sich die Beiträge wie folgt:
    Posten Kreisverband Landesverband Gesamt
    Vereinspauschale 100,00 € 100,00 €
    ComMusic 52,00 €
    Künstlersozialkasse ca. 20-35 €
    Aktive>18 (pro Person) 5,20 € 3,00 € 8,20 €
    Aktive<18 (pro Person) 2,60 € 2,60 €
    GEMA>18 (pro Person) 6,17 €
    GEMA<18 (pro Person)

    Der Beitrag für die Künstler-Sozialkasse wird dabei jährlich berechnet in Abhängigkeit wie viele Jugendliche auf Landesebene gemeldet werden.
    Jeder Vereine zahlt den Beitrag dann pauschal, unabhängig ob und wie viele Jugendliche er in Ausbildung hat, ob seine Lehrer freischaffend arbeiten oder angestellt sind, etc.

  • Vereine müssen einmal im Jahr an der Jahreshauptversammlung teilnehmen.
    2017 wurde (von diesem Organ) beschlossen, dass eine Versäumnisgebühr in Höhe von 100€ fällig wird, wenn man keinen Vertreter abordnet!

Rechte durch die Mitgliedschaft

Wie im einleitenden Artikel erwähnt, gibt es viele Möglichkeiten und Vergünstigungen, die Mitgliedern der Musikverbände offenstehen. Hier folgte eine kleine Auswahl; die volle Liste immer aktuell zu halten würde die ehrenamtliche Tätigkeiten der Vorstandschaft wohl komplett in Beschlag nehmen: