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Information zur Künstlersozialkasse

Über den Blasmusikverband Baden-Württemberg haben wir die aktuellen Informationen der Künstlersozialkasse zur Abgabepflicht in Musikvereinen erhalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Harald Eßig.

  1. Die Ausgleichsvereinigung (AV) zwischen Bundesvereinigung und KSK wird wie bekannt nicht fortgesetzt. Bei einer Beitragserhöhung von über 200% war aktuell keine Verhandlungsgrundlage mehr gegeben.
  2. Die AV ist bereits zum 31.12.2020 ausgelaufen, ab dem Jahr 2021 können wieder Prüfungen zur Abgabepflicht KSK im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung stattfinden.
  3. Alle Jahre vor 2021 sind abgegolten, d.h. ist gibt keine Nachforderungen.
  4. Ab 01.01.2021 sollten Vereine Rücklagen bilden, sofern sie aufgrund ihrer Aktivitäten Honorare bezahlen, z.B. an Ausbilder, Bands bei Festivitäten oder Grafikgestalter.
  5. Wichtig: Dirigenten sind laut § 24 Abs. 2 Künstlersozialversicherungsgesetz abgabefrei.
  6. Nur eine einmalige Beauftragung pro Jahr löst keine Abgabepflicht aus, diese tritt nur bei Regelmäßigkeit ein (ab 3x). Musikunterricht (Theorie und Praxis) wird jedoch grundsätzlich als regelmäßige Tätigkeit eingestuft.
  7. Der Abgabesatz beträgt im Jahr 2021 4,2% der gezahlten Honorarsumme. Der Satz wird für jedes Jahr neu bekannt gegeben.
  8. Die Übungsleiterpauschale in Höhe von derzeit 3.000 EUR kann vom Gesamthonorar abgezogen werden, wenn die Honorarkraft schriftlich bestätigt, die Pauschale zu 100 % nur beim Verein A oder gesplittet, z.B. 50/50%, bei Verein A/B steuerlich geltend macht. Diese Abfrage ist jedes Jahr zu neu zu erheben.
  9. Minijobber bleiben bei der Künstlersozialabgabe unberücksichtigt, da der Verein hier bereits pauschal Sozialabgeben bezahlt hat.
  10. Wie im Landesvorstand erläutert steht die abschließende Rückmeldung der Bundesvereinigung zum weiteren Vorgehen noch aus, die vorgenannten Punkte beschreiben daher den aktuellen Stand der Rechtslage. Um Unsicherheit vorzubeugen, wollten wir Sie dennoch vorab mit dem uns bekannten Wissen informieren.