GEMA
Da es bei der Jahreshauptversammlung einige Fragen zum Thema GEMA gab, sind hier noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Veranstaltungen sind durch den Verband abgedeckt wenn:
- die auftretenden Musiker/Kapellen ohne Honorar spielen
- ein Musikverein als alleiniger Veranstalter auftritt
- Konzerte und gesellige Veranstaltungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung laufen.
“Reguläre” Veranstaltung müssen drei Tage vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden.
Konzerten/Ständchen kann man bis zu zehn Tage nach Stattfinden melden (ohne Anmelden).
In allen Fällen müssen Musikfolgen eingereicht werden.