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Förderprogramm “Neustart Amateurmusik”

Das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK des BMCO startet in die nächste Runde der Projektförderung und fördert urbane und ländliche Ensembles der Amateurmusik in ganz Deutschland.

Informationen rund um die Antragstellung erhalten Sie unter: bundesmusikverband.de/antragstellung.

Dort finden Sie neben Terminen, FAQs und Kontaktdaten zusätzlich Hilfestellungen zur Projektförderung. Fragen zur Förderung können über die Antragshotline gestellt werden. Zusätzlich wird es am Mittwoch, den 26.01.22 und den 09.02.22, Informationsveranstaltungen zur Projektförderung geben, die ohne vorherige Anmeldung über Zoom besucht werden können.

Es gibt keine Antragsfrist, d.h. Anträge können über das digitale Antragsformular laufend, voraussichtlich bis zum 31.07.2022, gestellt werden. Eine Projektförderung bei NEUSTART AMATEURMUSIK ist nicht an feste Module gebunden. Es können sich Ensembles weltlicher und kirchlicher Träger bewerben.

Eine Übersicht aller aktuell zur Verfügung stehenden Förderprogramme finden Sie auch auf der Webseite des Landesverbandes: https://www.bvbw-online.de/nachricht/archive/2022/januar/tag/21/article/foerderprogramme-im-ueberblick-stand-21012021/

Die wichtigsten Infos in Kürze:

  • Antragsberechtigung:
    Alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.
  • Antragstellung: Ab 20. Januar laufend möglich, voraussichtlich bis zum 31.07.2022
  • Projektzeitraum: 15. März 2022–31. Dezember 2022
  • Förderhöhe: 2.000–10.000 € / Festbetragsfinanzierung
  • Fördervolumen: 10,88 Mio. €, davon 2022: ca. 5 Mio. €
  • Fördermittelgeber: BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR