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Corona-Update (Stand: 14.06.)

Die Landesregierung hat am 03.06.21 eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, die ab Montag, 7. Juni 2021, in Kraft tritt.
Diese CoronaVO sieht weitere Lockerungen vor – auch für die Amateurmusik!

Eine Übersicht über die aktuellen Regeln und die Neuerungen mit detaillierten Informationen finden Sie im Covid-19 Servicecenter des BVBW.

Update vom 14.6.

Das Musterhygienekonzept des BVBW & BDB, wird in Details in den nächsten Tagen einige wichtige Korrekturen erfahren – insbesondere rund um die Themen “Testung”, “Dokumentation” sowie die 35er Inzidenz.
Innerhalb der Gespräche mit den Ordnungsämtern erkennen diese in vielen Fällen ausschließlich die 24-Stunden-Testzeit, Abstände von 2 Metern sowie keine Eigentestung an. Auch die 60-Stunden-Regelung für Schüler wird teilweise nicht anerkannt, obwohl es laut Verordnung möglich ist. Diese soll laut Kultusministerium zusätzlich geregelt werden.

Da BVBW und BDB auf eine vom Kultusministerium in Abstimmung mit dem Sozialministerium angepasste Verordnung, die in den letzten Tagen hätte erscheinen sollen, dringend warten und bezüglich der 2 Meter – Abstände noch im Gespräch mit dem MWK sind, wird eine korrigierte Fassung des BVBW-BDB-Musterhygienekonzeptes in den nächsten Tagen verfasst. Bis dahin können Sie die Version, die Ihnen aktuell vorliegt (Stand: 04.06.2021) weiterverwenden.

Wenn Sie Vereinbarungen mit Ihrer Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) treffen müssen, die von den Aussagen im BVBW-BDB-Musterhygienekonzept abweichen, dokumentieren Sie diese bitte in einem separaten, vereinsspezifischen Teil als Ergänzung zum BVBW-BDB-Musterhygienekonzept! Dort können Sie auch weitere Ergänzungen und Konkretisierungen, bezogen auf Ihre jeweilige örtliche Situation, festhalten.

Aus Sicht des BVBW und des BDB sind in der aktuell gültigen Fassung der Corona-Verordnung nach wie vor nicht zu akzeptierende Auflagen vorhanden, die nun hoffentlich in der in den nächsten Tagen erscheinenden Fassung geklärt werden.
So muss beispielsweise eine Lehrkraft im Instrumentalunterricht aktuell einen täglichen Testnachweis erbringen, während Mitarbeiter eines Betriebes 2 x pro Woche ein Testangebot des Arbeitgebers annehmen können. Unklar ist auch, wem diese täglichen Tests vorgelegt werden müssen.

Sobald zu diesen Themen mehr Klarheit besteht, werden wir Sie unverzüglich informieren.