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Corona-Update (Stand 03.11.)

Nachdem seit heute, 3.11.2021, die Warnstufe ausgerufen ist, gelten durch die Ordnung folgende Veränderungen:

Unterricht

  • 3G Regel ist immer noch möglich. Nicht Geimpfte oder Genesene (Ausnahmen wie bisher) dürfen teilnehmen, allerdings jetzt nur noch mit PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt)!
  • Generell gilt Maskenpflicht, außer bei Sängern und Bläsern.
  • Abstand von 2 Metern zwischen Schüler und Lehrer ist einzuhalten.
  • Schülerausweis gilt ebenfalls als Testnachweis in den Ferien (wie bisher auch)

Proben und Veranstaltungen

  • 3G Regel ist immer noch möglich. Nicht Geimpfte oder Genesene dürfen teilnehmen, allerdings jetzt nur noch mit PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt)!
  • Es gilt die Maskenpflicht, außer bei Blasinstrumenten.
  • Laut VO 2 Meter Abstand. Die BVBW Empfehlung von 1,5 Metern in der Matrix wird bis auf Weiteres weiter empfohlen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch im Freien.

Sonstiges

  • Eine Durchmischung von 3G (Musiker) und 2G Regel (Besucher) ist nicht erlaubt (wie bisher).
  • Lehrkräfte dürfen in allen 3 Stufen immer noch als Testnachweis die Angabe einer Selbsttestung beim Arbeitgeber einreichen.
    4 Wochen Dokumentation ist Pflicht für diese Lehrkraft.
  • Diese Selbsttestregel gilt NICHT für Dirigenten. Ihr wurde stattgegeben, um die Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen aufrecht zu erhalten.
    Dirigentenarbeit zählt in den Freizeitbereich.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/