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Corona-Update: Häufig gestellte Fragen

Den Landesverband erreichen immer wieder Anfragen bezüglich der aktuell gültigen Regelungen für Vereine erreichen. Einzelne Punkte und häufig gestellte Fragen werden im Folgenden genauer erläutert, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Maskenpflicht

  • In der Warnstufe gilt auch für das Publikum Maskenpflicht – auch dann, wenn die Abstände eingehalten werden können!
  • Während des Spielens müssen Blasmusiker/innen selbstverständlich keine Maske tragen. Schlagzeuger/innen, Streicher/innen und Pianist/innen hingegen sind verpflichtet, auch während des Musizierens eine Maske zu tragen!
  • Dirigentinnen und Dirigenten müssen am Platz keine Maske tragen.

Abstände

Von der Regierung wird ein Abstand von 2 Metern während des Musizierens empfohlen, der BVBW bleibt allerdings bei seiner Empfehlung von 1,5 Metern. Bisher wurde dem nicht widersprochen, weshalb wir an dieser Empfehlung weiterhin festhalten.

Kontaktnachverfolgung

Eine Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen ist in der Warnstufe immer verpflichtend – das gilt für den Innenbereich gleichermaßen wie für den Außenbereich!

Testpflicht

  • Wer nachweislich geimpft oder genesen ist, muss keinen Test (Schnelltest, PCR-Test, etc.) nachweisen.
  • Nicht Geimpfte dürfen an Proben und Veranstaltungen teilnehmen, allerdings nur, wenn ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden!) nachgewiesen werden kann. Das gilt für Musikerinnen und Musiker, aber auch für Dirigentinnen und Dirigenten!
  • Musiklehrer (Festangestellte und Honorarkräfte) dürfen in allen drei Stufen als Testnachweis die Angabe eines Selbsttestung beim Arbeitgeber einreichen. Vier Wochen Dokumentation ist Pflicht für diese Lehrkraft.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/