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Corona Update (24.02.2022)

Seit dem 23.02.2022 gilt eine neue CoronaVO in Baden-Württemberg.
Für Proben und Konzerte gilt ab sofort wieder die 3G-Regel, d. h. nicht immunisierte Personen dürfen teilnehmen, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test vorlegen.

Vom Landesverband erreicht uns dazu folgendes Update:

Die wichtigsten Regeln für die Amateurmusik

Was ist neu?

  • Die Alarmstufe II entfällt.
  • Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen wird angepasst. Aufgrund dieser Anpassung gilt ab 23.02.2022 die Warnstufe.
  • Angepasste Regelungen für Veranstaltungen (Proben, Konzerte):
    • Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
    • Warnstufe (aktuell gültig): In geschlossenen Räumen maximal 60 % Auslastung aber nicht mehr als 6.000 Besucher*innen. Im Freien maximal 75 % Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
    • Alarmstufe: In geschlossenen Räumen maximal 50 % Auslastung aber nicht mehr als 2.000 Besucher*innen. Im Freien maximal 50 % Auslastung aber nicht mehr als 5.000 Besucher*innen. In beiden Fällen gilt die 2G-Regel.
  • Beim Gesangsunterricht entfällt in der Warnstufe die Maskenpflicht.

Was gilt unverändert?

  • Für Veranstaltungen ist in allen Stufen nach wie vor ein Hygienekonzept erforderlich.
  • Kontaktdaten müssen bei Proben und Konzerten seit der letzten Anpassung der CoronaVO nicht mehr erfasst werden.
  • Nicht-immunisierte Personen können den bei der 3G-Regel erforderlichen Nachweis eines negativen Tests erbringen durch
    • die Bescheinigung eines Leistungserbringers (Teststation),
    • den Nachweis eines Tests beim Arbeitgeber oder
    • einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht.
  • Maskenpflicht: In allen Stufen gilt in geschlossenen Räumen weiterhin generell die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht sofern das Tragen einer Maske nicht möglich ist oder sofern ein anderweitiger gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist. Ein vergleichbarer Schutz kann beim gemeinsamen Musizieren erreicht werden durch:
    • hoher Luftaustausch/Luftreinigung durch raumlufttechnische Anlagen, mobile Luftreinigung, Lüften nach CO2-Wert und
    • zusätzlich zeitnahe Antigentests für alle Teilnehmenden (bei den aktuell hohen Inzidenzwerten).
  • Ausnahmen von der 3G-Regel:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
    • Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
    • Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre, die an regelmäßigen Schultestungen teilnehmen (nicht während der Ferien).

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/