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Corona Update (15.11.)

Folgendes Corona-Update vom Landesmusikdirektor Bruno Seitz wollen wir unserer Vereinen weitergeben:

Testverpflichtung in der Warnstufe und der Alarmstufe für Nicht-Immunisierte in den Musikvereinen des BDB und des BVBW

Da in den letzten Tagen sehr viele Anfragen der Musikvereine eintreffen, bitten wir um Berücksichtigung folgender Empfehlung:

In der CoronaVO § 10 (1) ist geregelt, welche Zugangsbeschränkungen (3G, 3G mit PCR-Test, 2G) in welchen Stufen (Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe) gelten.  Diese Zugangsbeschränkungen gelten laut CoronaVO verpflichtend nur für Besucherinnen und Besucher, aber nicht für Mitwirkende.

Bis zur detaillierten Klärung, welche Testverpflichtungen für nicht-immunisierte Mitwirkende (Musizierende in den Musikvereinen/Dirigenten) bei Proben und Konzerten gelten, empfehlen die beiden Blasmusikverbände in Baden-Württemberg BDB und BVBW, dass diese Personen in allen Stufen einen tagesaktuellen Antigen-Testnachweis oder einen Antigen-Selbsttest vor Ort unter Aufsicht erbringen (max. 24 Stunden alt). Dies entspricht auch der Regelung für nicht-immunisierte Lehrkräfte an den Musikschulen.

Zur Unterstützung bei der Durchführung von Selbsttests vor Ort empfehlen wir die “Anleitung Coronatests – Selbsttests unter Aufsicht durchführen”: https://bundesmusikverband.de/wp-content/uploads/2021/11/Anleitung_Coronatests.pdf.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/