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Corona Update (09.12.)

Seit dem 4.12. gilt in Baden-Württemberg eine angepasste CoronaVO.Vom Landesverband erreicht uns dazu folgendes Update:

Die wichtigsten Regeln für die Amateurmusik in der aktuell gültigen Alarmstufe II

Was ist neu?

  • Für Proben und Konzerte gilt weiterhin 2G+. Folgende Personengruppen sind von der Testpflicht ausgenommen:
    • Personen mit einer Boosterimpfung,
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.
  • Bei Veranstaltungen sind höchstens 50% der zugelassenen Kapazität erlaubt. Neu ist die Obergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern in der Alarmstufe II. Mitwirkende werden nicht mitgezählt.
  • Weihnachtsmärkte, Stadt- und Volksfeste sind nicht mehr erlaubt.

Was gilt unverändert?

  • Schüler/innen unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen, gelten als getestet und dürfen an Proben und Konzerten teilnehmen. In den Ferienzeiten ist die Vorlage eines tagesaktuellen Tests auch für diese Personengruppe erforderlich.
  • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht, und für Personen unter 18 Jahren, genügt ein Antigentest. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren genügt der Antigen-Testnachweis nach derzeitigem Stand nur noch bis zum 31.01.22, da es für diese Personengruppe schon seit 16.08.21 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
  • Für Schwangere und Stillende gibt es seit 10.09.21 eine Impfempfehlung der STIKO, deshalb genügt bis zum 10.12.21 ein Antigen-Testnachweis.
  • Keine Abstandsverpflichtung, nur Empfehlung.
  • Grundsätzlich Maskenpflicht in Innenräumen (außer beim Musizieren, Essen, Trinken).

Aktualisiertes Muster-Hygienekonzept für alle Amateurmusikverbände in BW

Aufgrund der neuen Fassungen der CoronaVO BW vom 15.09.21 (Fassung ab 04.12.21) und der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 25.11.21 (Fassung ab 07.12.21), wurde das Muster-Hygienekonzept angepasst. Im Anhang erhalten Sie die aktualisierte Version (2021-12-07 BW Muster-Hygienekonzept Amateurmusik_FINAL.pdf ). Sie finden es ebenso auf unserer Webseite im Covid19-Service-Center: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/

Inhaltliche Änderungen betreffen nur die „Matrix für Amateurmusik“ (Anlage zum Hygienekonzept).

Weihnachtliche Musik im Advent

Vielerorts gibt es die schöne Tradition, dass im Advent auf öffentlichen Plätzen weihnachtliche Bläsermusik gespielt wird. Wenn Sie solche Auftritte planen, empfehlen wir, vorab mit der Gemeinde/Ordnungsamt abzuklären, unter welchen Bedingungen dies durchgeführt werden kann.

Anpassung des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Im Zeitraum vom 18.11.2021 bis zum 28.02.2022 werden im Rahmen der Ausfallabsicherung des Sonderfonds des Bundes auch freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen als „pandemiebedingt“ anerkannt. Darüber haben wir Sie bereits am 7.12. informiert.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/