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Blasmusikverband
Rhein-Neckar e.V.

Untere Mühlstraße 63
69242 Mühlhausen
Deutschland
Kontaktdaten: Ansprechpartner: Helmut Spannagel

Corona Update (08.11.)

Folgendes Corona-Update vom Landesmusikdirektor Bruno Seitz wollen wir unserer Vereinen weitergeben:

Auf Grundlage der neuen Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW gilt ab Freitag 05.11.2021 folgende Regelung auch für die Amateurmusik BW:

Für nicht-immunisierte Lehrkräfte in der Amateurmusik BW werden täglich Antigen-Schnelltests benötigt!

Für nicht-immunisierte Lehrkräfte, Dozenten und jegliche sonstige Unterrichtende ist in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) ausreichend.
Der Antigen-Schnelltest darf nicht als häuslicher Eigentest erfolgen, sondern als

  • Testnachweis einer zugelassenen Teststelle
  • Selbsttest vor Ort unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person, die die ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigt.

Erziehungsberechtigte müssen bei kurzfristigen Aufenthalten im Innenbereich keinen Testnachweis vorlegen.
Schüler*innen mit Schülerausweis gelten weiterhin als getestet.
Für nicht-immunisierte erwachsene Schüler*innen ist in der Warnstufe ein PCR-Test erforderlich (Ausnahmen siehe CoronaVO §5).

Siehe auch:
Aktuelle Änderungen der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 5. November 2021: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen
Ausnahmen siehe CoronaVO §5
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf

Weiterhin keine Abstandsverpflichtung in den Vereinen und Chören der Amateurmusik

Nach wie vor gibt es auch in der Warnstufe keine! Abstandsverpflichtung in den Proben und Konzerten der Amateurmusik. Lediglich innerhalb des Unterrichtens gilt lt. CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen eine Abstandsvorgabe von 2m beim Unterrichten.

PCR-Testverpflichtung für Nicht-Immunisierte in den Vereinen und Chören der Amateurmusik BW

Wir melden uns in den nächsten Tagen nochmals zu diesem Thema.

Maskenpflicht

Für Musiker*innen sowie Dirigent*innen gilt keine Maskenpflicht am Platz. Damit entfällt auch eine Maskenpflicht für Schlagzeuger*innen. Für das Publikum gilt während einer Veranstaltung nach wie vor Maskenpflicht.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/