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Corona Update (05.01.)

Seit dem 27.12. gilt in Baden-Württemberg eine angepasste CoronaVO.
Vom Landesverband erreicht uns dazu folgendes Update:

Die wichtigsten Regeln für die Amateurmusik in der aktuell gültigen Alarmstufe II

Was ist neu?
  • Für Proben und Konzerte gilt weiterhin 2G+. Neu gefasst wurden die Ausnahmen von der Testpflicht. Ausgenommen sind jetzt nur noch:
    • Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster),
    • Geimpfte, wenn der Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt (bisher sechs Monate),
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (bisher sechs Monate).
    • Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt.
      Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Bei Veranstaltungen sind höchstens 50% der zugelassenen Kapazität erlaubt.
    Neu ist die Obergrenze von 500 Besucher/innen in der Alarmstufe II (bisher 750). Mitwirkende werden nicht mitgezählt. Veranstalter sollen im Hygienekonzept die Umsetzung der Abstandsempfehlung von 1,5 Metern ausdrücklich darstellen.
  • Maskenpflicht in Innenräumen: Medizinische Masken sind nicht mehr ausreichend, es gilt das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) für Personen ab 18 Jahren. Beim Musizieren und Singen kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden, wenn ein mindestens gleichwertiger Schutz gegeben ist (s. Muster-Hygienekonzept BW).
  • Für private Zusammenkünfte gilt jetzt eine Obergrenze von 10 Personen in geschlossenen Räumen bzw. 50 Personen im Freien. Falls eine Person nicht-immunisiert ist, sind Treffen nur mit Angehörigen eines Haushalts und zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig.
    Wichtig: Für Musikproben gelten diese Obergrenzen nicht, da sie nicht als private Treffen, sondern als Veranstaltungen gelten.

Was gilt unverändert?
  • Schüler/innen unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen, gelten als getestet und dürfen an Proben und Konzerten teilnehmen. In den Ferienzeiten ist die Vorlage eines tagesaktuellen Tests auch für diese Personengruppe erforderlich.
  • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht (Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel), genügt ein Antigentest.
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren genügt ebenfalls ein Antigentest. Nach derzeitigem Stand gilt dies noch bis zum 31.01.22, da es für diese Personengruppe seit 16.08.21 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
  • Keine Abstandsverpflichtung, weiterhin nur Empfehlung.
  • Nicht-immunisierte Lehrkräfte und Dirigent/innen müssen in allen Stufen einen tagesaktuellen Antigen-Testnachweis oder ein Antigen-Selbsttest vor Ort unter Aufsicht erbringen (max. 24 Stunden alt).
Aktualisiertes Muster-Hygienekonzept für alle Amateurmusikverbände in BW

Aufgrund der neuen Fassungen der CoronaVO BW (gültig ab 27.12.21) wurde das Muster-Hygienekonzept angepasst.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/