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Corona Update (01.02.)

Seit dem 28.01. gilt in Baden-Württemberg eine angepasste CoronaVO.
Vom Landesverband erreicht uns dazu folgendes Update:

Proben und Veranstaltungen sind weiterhin möglich.
Entsprechend der Hospitalisierungsinzidenz gilt wieder Alarmstufe I mit folgenden Einschränkungen für Veranstaltungen wie Proben und Konzerte:

  • 2G: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.
  • 2G+: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.
  • Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die an einer regelmäßigen Testung teilnehmen, gelten weiterhin als getestet und sind weiterhin von der 2G-Beschränkung ausgenommen.

Da die FFP2-Maskenpflicht regelmäßig für Fragen bei Proben sorgt, hat das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK eine Risikoeinschätzung durchgeführt. Eine gleichwertige Schutzwirkung zum korrekten Tragen von FFP2-Masken kann durch Antigentests als Eingangskontrolle und Lüftungsmaßnahmen mit hohem Luftaustausch erreicht werden. Ein hoher Luftaustausch kann durch raumlufttechnische Anlagen mit Luftfilter (mind. ePM1 70% oder F7) oder hohem Frischluftanteil realisiert werden. Mobile Luftreiniger stellen eine Alternative dar, sie müssen mit Fensterlüftung (CO2-Ampel) kombiniert werden.

Die Antigentests sollten von allen Teilnehmenden ohne Ausnahme durchgeführt werden, da so insbesondere Personen mit hoher Virenlast zuverlässig von der Probe ferngehalten werden können. Das Risiko, das von Personen mit geringer Virenlast ausgeht, wird durch die Lüftungsmaßnahmen begrenzt.
Alle beim https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Spezialthemen/_node.html gelisteten, evaluierten Antigentests erfüllen diese Anforderung.

Das neue Muster-Hygienekonzept finden Sie hier.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/