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Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Vom Landesverband haben uns folgende Informationen erreicht, die wir unseren Mitgliedsvereinen mitgeben wollen:

Der Deutsche Kulturrat hat heute mitgeteilt, dass der Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angepasst wird. Auch Konzerte im Amateurmusikbereich sind antragsberichtigt. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen sowie entsprechende Kontaktdaten für Nachfragen:

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, hier können auch bei freiwilliger coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten erstattet werden.

Der Deutsche Kulturrat hatte sich als Spitzenverband der Bundeskulturverbände u.a. auch unter Mitwirkung des BMCO und seiner Mitgliedsverbände für Nachbesserungen eingesetzt.

Befristet wurden nun folgende neue Regelungen für den Sonderfonds vereinbart:

Anerkennung freiwilliger Absagen als „pandemiebedingt“ für Kulturveranstaltungen im befristeten Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 in beiden Ausfallabsicherungen für private Veranstalter (integrierte Ausfallabsicherung im Modul “Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit maximal 2.000 Teilnehmenden” und Modul “Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden”).

Die Absage der Veranstaltung innerhalb dieses Zeitraums wird unter den folgenden Voraussetzungen (unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern) als pandemiebedingt akzeptiert:

  1. Die Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Registrierungsplattform gemeldet werden.
  2. Die Regelung gilt grundsätzlich nur für bereits registrierte Veranstaltungen.
  3. Eine Registrierung ist für Veranstaltungen dann noch bis zum 23.12.2021 möglich, wenn der Ticketverkauf für die in Rede stehende Veranstaltung nachweislich bis spätestens am 06.12.2021 begonnen hatte.
  4. Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die bis zum 23.12.2021 nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden.

Wichtigste Info:

Für den Amateurmusikbereich gelten keine zusätzlichen Einschränkungen, alle Konzerte im Amateurmusikbereich sind – sofern sie die sonstigen Kriterien erfüllen – antragsberechtigt. Es lohnt sich in jedem Fall eine Beantragung in Erwägung zu ziehen.

Wie funktioniert der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen?

Der Sonderfonds unterstützt Kulturveranstaltungen mit zwei Modulen: Der Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen bis maximal 2.000 möglichen Teilnehmenden (siehe Link zur Website) und der Ausfallabsicherung für größere Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden (siehe Link zur Website).

Bitte informieren Sie sich in den ausführlichen FAQs zu den weiteren Bedingungen: https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq#allgemein_werantragsberechtigt

Weitere Fragen könne Sie gerne an folgende Stellen richten:

Weiter Informationen und Erläuterungen finden Sie außerdem auch in diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=b83v3yx18GM