• Ein Fehler ist aufgetreten – der Feed funktioniert zurzeit nicht. Versuche es später noch einmal.

Corona Informationen November

Ministerin Theresia Bauer hat am 30.10. eine Pressemeldung bzgl. COVID-19 und Kunst veröffentlicht. Daraus können wir folgendes entnehmen:

  1. Der Proben- und Veranstaltungsbetrieb unserer Vereine ist insgesamt verboten bis zum 30.11.2020.
  2. Musikunterricht (für Einzelpersonen oder Klein(st)gruppen) soll weiterhin möglich sein (gemäß der Verordnung für Musikschulen – welche von der Politik allerdings noch nicht in der neusten Fassung verfügbar sind).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellsten Corona-Informationen des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg (auch im Menü verlinkt):

Musikvereine bieten auch Einzelunterricht oder Unterricht in kleinen Gruppen an, um ein Instrument, das in diesem Musikverein gespielt wird, überhaupt erst zu erlernen. Ziel ist es, den Nachwuchs für den Musikverein sicherzustellen.  Für Auszubildende ist dies eine gleichwertige Alternative zum Unterricht bei Privatlehrern oder an Musikschulen. Diese Art des Musikunterrichts durch Vereine, also nicht Gesamtorchester‐ oder Einzelstimmproben, sind nach den Regelungen, die für Musikschulen gelten, zu beurteilen.

Diese Definition erlaubt unseren Mitgliedsvereinen also, den Ausbildungsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dies schließt auch Theorieseminare mit ein, Gruppengröße bis max. 20 Personen. Spielgruppen fallen unter Proben von Ensembles, sind also unabhängig von ihrer Größe verboten.