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Aktuelles aus dem BVRN

Festabend 90 Jahre Blasmusikverband Rhein-Neckar

Am 23. September hatte der Blasmusikverband Rhein-Neckar e.V. nach St. Leon-Rot ins Kongresszentrum „Harres“ eingeladen, um sein 90-jährige Bestehen zu feiern. Bürgermeister, Ehrengäste, Vertretungen der Musikschulen und Vorstandsmitglieder von Musikvereinen, Orchestern und Fanfarenzügen aus dem gesamten Rhein-Neckar-Kreis waren der Einladung gefolgt.

Videobotschaft von Andreas Sturm in Anzug und Krawatte auf einer Leinwand vor den Ehrengästen.

Corona-bedingt konnte der Vorsitzende Andreas Sturm die Gäste nur mittels Videobotschaft begrüßen.

Der Festabend stand vor Allem im Zeichen der Musik und einiger Grußworte: Der Vorsitzende Andreas Sturm musste die geladenen Gäste krankheitsbedingt mittels Videobotschaft begrüßen, bevor das vor 10 Jahren gegründete Verbandsjugendorchester des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar unter der Leitung des Dirigenten Dominik M. Koch das Programm musikalisch umrahmte. In Abwesenheit Andreas Sturms moderierte der stellvertretende Vorsitzende Helmut Spannagel und führte durch das Programm.

Historische Informationen fanden die Gäste vor Allem in der ausliegenden Festschrift, welche wir hier kurz zusammenfassen wollen: Der Blasmusikverband Rhein-Neckar e.V. wurde 1932 als „Musikkreisverband Kurpfalz“ mit 31 Mitgliedsvereinen gegründet. Nach dem Weltkrieg rekonstituierte sich der Verband im Januar 1952 mit 11 Mitgliedsvereinen neu und Aktivitäten nahmen schnell Fahrt auf, so z.B. das 1. Bezirksmusikfest 1956 in Oftersheim. Anfang der Sechziger Jahre fanden die ersten „Jugendtage“ statt und Anfang der Siebziger etablierte sich der Turnus, Wertungsspiele und Bezirksmusikfeste jährlich im Wechsel auszurichten. Die Kreisreform des Jahres 1973 schafft den „Rhein-Neckar-Kreis“; entsprechend gab sich der „Kreisverband Kurpfalz“ 1978 eine neue Satzung und hört seitdem auf den Namen „Blasmusikverband Rhein-Neckar“.

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Wegfall der Corona Sonderregeln fürs Vereinsrecht

Folgende Informationen haben uns vom Landesverband erreicht.
Diese betreffen die Corona-Sonderregelungen , z.B. bzgl. der Amtszeit von Vorständen ohne Neuwahlen, die Gültigkeit nicht in der Satzung verankerter digitaler Mitgliederversammlung, etc.

Zum 1. September 2022 enden die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse.

Amtszeit des Vorstandes

Die Amtszeit eines Vereinsvorstands ist befristet. Ist die Amtszeit abgelaufen, so verliert er automatisch die Befugnis, den Verein im Rechtsverkehr vertreten zu können, und zwar auch dann, wenn noch kein neuer Vorstand gewählt worden ist. Die Satzung kann allerdings vorsehen, dass der alte Vorstand bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt. Diese strenge Verfahrensweise war durch die Coronagesetzgebung gelockert worden. Die Vorstände blieben auch bei Nichtdurchführung von Neuwahlen in Amt und Würden. Allerdings nur bis zum 31.08.2022.

Was nun gilt: Seit dem 1. September 2022 gilt wieder die ursprüngliche gesetzliche Regelung. Sollte die Amtszeit des Vorstandes abgelaufen sein und die Vereins-Satzung keine Bestimmung der Fortführung des Amtes beinhalten, dann ist der Verein ab diesem Stichtag nicht mehr handlungsfähig. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind nicht mehr berechtigt, den Verein zu vertreten.

Was ist zu tun? Ist die Amtszeit des Vorstands abgelaufen, muss der Verein unverzüglich eine Mitgliederversammlung durchführen und den Vorstand neu wählen. Der alte Vorstand ist nur noch berechtigt, die Mitgliederversammlung einzuberufen. Mehr jedoch nicht.

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Fristende Förderanträge Kreisjugendring (24.09.)

Über den Kreisjugendring gibt es die Möglichkeit Zuschüsse für Fahrten, Freizeiten, Seminare und Internationale Begegnungen zu erhalten.
Die detaillierten Förderbedingungen kann man hier finden.

Fristende zum Einreichen der Anträge beim Kreisjugendring ist der 30.09..
Da der Verband die Anträge sammeln und weiterleiten muss, bitten wir unsere Mitgliedsvereine bis 24.09. alle Förderanträge an den Verband zu schicken!

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Virtuelles Treffen der Jugendverantwortlichen

Wie an unserem Ausflug nach Plochingen besprochen, möchten wir euch zum ersten Termin der virtuellen Runde der Jugendverantwortlichen einladen.

Bitte meldet euch unter folgendem Link dazu an:

Virtuelles Treffen der Jugendverantwortlichen

60min online mit…

Das Format „60min online mit…“ als Online-Interview mit einer Persönlichkeit aus der Welt der (Blas)musik ist in einer Lockdown-Phase der Corona-Pandemie entstanden und wurde von Dirigent Dominik M. Koch für die Musiker:innen seiner Vereine und Orchester realisiert.
Hierbei wurde mit einigen Gästen jeweils über deren musikalischen Werdegang, ihren Alltag als Musiker, Komponist, Dirigent und die aktuelle Situation gesprochen.

Als Fortsetzung dieser Reihe hat er nun den Komponisten und professionellen Trompeter beim Musikkorps der Bundeswehr (Siegburg) – ALEXANDER REUBER – für ein Gespräch eingeladen. Auch er wird uns vieles von sich berichten, aber auch über das Auftragswerk sprechen, das er kürzlich für das Verbandsjugendorchester Rhein-Neckar, anlässlich des 90jährigen Jubiläums des Blasmusikverbands Rhein-Neckar, komponiert hat.

Alle Informationen finden Sie hier.

Fortbildungskurse Jugend- & Vereinsarbeit

Wir freuen uns gemeinsam mit dem Landesverband BVBW zwei Kurse anbieten zu können.
Diese Kurse bieten generell Mehrwert für die Vereinsarbeit, sind aber insbesondere zur Verbesserung der Jugendarbeit gedacht.

Mitglieder aus Vereinen im BVRN erhalten zu den Kurses einen Zuschuss (bzw. bei wenigen Teilnehmer auch volle Kostenübernahme).

Die Kurse berechtigen zum Erlangen einer Jugendleiter-Karte (Juleica) bzw. zu ihrer Verlängerung.

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Lehrkonzert mit dem LBO: B33tH0V3N

Das Landesblasorchester BW wird im Rahmen des Landesmusikfestivals in Göppingen am 02.07.2022 ein Lehrkonzert veranstalten welches von der Landesmusikjugend BW unterstützt wird. Das Konzert richtet sich im Besonderen an junge Musiker:innen.

Weiter schreibt das Landesblasorchester Baden-Württemberg: Weiterlesen

Ein Seniorenorchester im BVRN

2019/2020 hatten wir es schon mal versucht, aber Corona hat alle alten Pläne komplett zu Nichte gemacht.
Entsprechend starten wir 2022 einen neuen Versuch: Der Kreisverband will ein Seniorenorchester ins Leben rufen.

Eingeladen sind alle aktiven Musiker ab dem 60. Lebensjahr.

Im Folgenden eine ausführlichere Auflistung der Rahmenbedingungen:

  • Einstieg ab dem 60. Lebensjahr
  • Alle Instrumente eines Blasorchesters
  • 8 Proben im Jahr – Probenort: Flexibel (je nach Herkunft der Teilnehmer)
  • Gelegentlich Auftritte – z.B. Benefizkonzerte, Jubiläen, evtl. auch Straßenfesten
  • Literatur: trad. Blasmusik, Schlager, Medleys, je nach musikalischem Stand und Interessen der Teilnehmer; keine/wenig sinfonische Blasmusik

Als Zusatzlektüre verweisen wir an dieser Stelle auch gerne auf die Verbandszeitschrift Forte, die in der Ausgabe 04/2022 eben dieses Thema aufgegriffen hat – da war der Versuch 2019/2020 wohl einfach seiner Zeit voraus.

Anmeldung

Anmeldeschluss: 18. September 2022

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Erste Hilfe Kurs

In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz Mannheim/RNK und dem Kreisjugendring Rhein-Neckar gibt es die Möglichkeit, kostenfrei einen Erste Hilfe Kurs zu absolvieren, der u.a. auch Zielgruppen-orientierte Maßnahmen berücksichtigt.
Der Kurs richtet sich an alle Interessierten ab 16 Jahren, die noch keinen Erste Hilfe Kurs besucht haben.

Die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs ist auch Voraussetzung für den Erwerb einer Jugendleiter-Karte. Die Lehrgangsbescheinigung kann auch als Vorlage bei anderen Stellen (Übungsleiter, Zulassungsstelle, Arbeitgeber) verwendet werden.

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Innovationsfonds Kunst & Förderprogramm „Perspektive Donau“

Vom Landesverband erreicht uns folgendes Update für unsere Mitgliedsvereine:

Innovationsfond Kunst

Auch im zehnten Ausschreibungsjahr verfolgt der Innovationsfonds Kunst das Ziel, außergewöhnliche künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten zu fördern. Unterstützt werden generell innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg.

Neben allgemein innovativen Projekten liegt 2022 ein besonderer Fokus auf den Sonderthemen Klimawandel und Ukraine: Wir möchten in besonderer Weise Kunst- und Kulturprojekte unterstützen, die sich inhaltlich mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinandersetzen und/oder Lösungsansätze aufzeigen. Aus aktuellem Anlass sollen außerdem auch künstlerische Veranstaltungen und Vorhaben aller Sparten gefördert werden, die zusammen mit geflüchteten Kunst- und Kulturschaffenden aus der Ukraine durchgeführt werden. Im Fokus sollen dabei Veranstaltungen und Projekte stehen, die dazu beitragen, sich mit dem Krieg, seinen Hintergründen und Folgen auseinanderzusetzen, die die Rolle der Ukraine im vereinten Europa aufzeigen und ein Zeichen der Solidarität setzen. Weiterlesen