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BVBW Unterstützungskasse nur noch bis zum Jahresende

Seit ca. 25 Jahren gibt es im Blasmusikverband Baden-Württemberg die ” Unterstützungskasse” (Informationen: Siehe hier).
Durch diese Einrichtung können Anspruchsberechtigte (Ehepartner oder in Ausbildung stehende Kinder; nicht der Verein) beim Ableben eines aktiven Musikers oder aktiven Funktionärs eine Unterstützungszahlung erhalten.

Ab 2017 gibt es diese Einrichtung nicht mehr. Natürlich fallen für die Vereine auch die entsprechenden Gebühren weg.

Bitte beachten Sie, dass alle Unterstützungskasse-Anträge noch rechtzeitig 2016 beim Kreisverband eingehen müssen !