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Ausgleichsvereinigung Künstlersozialkasse

Vereine, die selbst hauptberufliche Musiklehrer oder Dirigenten engagieren, müssten bzw. mussten entsprechende Abgabe zur Künstlersozialkasse zahlen. Ab 2015 gibt es eine Ausgleichsvereinbarung zwischen dem Bundesverband (BDMV) und der KSK, d.h. bereits entrichtete Kosten werden zurückerstattet.

Im Folgenden weitere Informationen des BDMV zum Thema: