Ausgleichsvereinigung Künstlersozialkasse
Vereine, die selbst hauptberufliche Musiklehrer oder Dirigenten engagieren, müssten bzw. mussten entsprechende Abgabe zur Künstlersozialkasse zahlen. Ab 2015 gibt es eine Ausgleichsvereinbarung zwischen dem Bundesverband (BDMV) und der KSK, d.h. bereits entrichtete Kosten werden zurückerstattet.
Im Folgenden weitere Informationen des BDMV zum Thema:
- Die KSK hat uns eine Mitarbeiterin in der Beitragsabteilung genannt, welche sich um die Belange der Ausgleichsvereinigung kümmern wird und für sämtliche Rückfragen rund um die Beitragsrückerstattung zur Verfügung steht.
Frau Annegret Silk ist die zuständige Ansprechpartnerin für die Abrechnungen und die Mitgliederpflege.
Sie erreichen Frau Silk unter der oder per Mail an . - Für die Zukunft und insbesondere, um Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu verhindern, wäre es aus Sicht von BDMV und KSK sinnvoll, wenn wir von den Vereinen, welche eine Betriebsnummer haben, diese auch bekommen würden. Dadurch wissen die Beteiligten, dass diese Vereine über den Rahmenvertrag abgedeckt sind und keine Prüfung notwendig ist.
Wir bitten daher die Vereine, die eine Betriebsnummern haben, uns diese zusammen mit Vereins-/Verbandsnummer und Vereinsname bis Ende April 2015 per Mail an mitzuteilen!
Für Vereine, die keine Betriebsnummer haben, soll Alles beim Alten bleiben.