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Aktuelle Corona-Information (14.09.)

Die Corona-Pandemie hält uns weiterhin in Atem, ganz aktuell verschlimmern sich die Infiziertenzahlen täglich. Dazu zwei Zitate vom Landesverband:

Nachdem uns heute zahlreiche Anfragen aufgrund der Ausrufung der Pandemie-Stufe 3 erreicht haben, geben wir Euch den aktuellen Sachstand bekannt. Dieser ist mit dem zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW abgestimmt:

  1. Proben sind weiterhin zu den in unserem Infopapier vom 14.09.2020 dargestellten Empfehlungen möglich. Es gibt trotz Pandemie-Stufe 3 noch keine Einschränkungen. Bitte haltet weiterhin akribisch die Sicherheits- und Hygienestandards laut eigenem Hygienekonzept ein.
  2. Veranstaltungen sind laut der „Corona-Verordnung für den Studienbetrieb und die Kunst“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst weiterhin möglich – allerdings unter strengen Auflagen.

Von Seiten des Sozialministeriums wurde ein „Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektionswelle“ erarbeitet, welches in drei Stufen unterschiedliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens definiert. Leider müssen wir dem Konzept entnehmen, dass in der Stufe 3 ein explizites Konzert- und Probenverbot für Kultureinrichtungen vorgesehen ist (Achtung: Wir reden hier von Plänen – dies ist (noch) kein Beschluss !!!) Der Landesverband BVBW und der Bundesverband BDMV sind mit der Politik in Kontakt, um eine Überarbeitung des Konzeptes zu fordern!

In der kommenden Kalenderwoche 43 werden wir Ihnen dazu hoffentlich weitere Informationen liefern können.

Weihnachtslieder im Freien

Je nachdem, wie sich die Pandemie entwickelt, ist diese Punkt vielleicht in einigen Tagen überflüssig, aber wir wollten die Vereine nochmal darauf hinweisen:

(Kostenlose) Auftritte im Freien, z.B. das Aufführen von Weihnachtsliedern sind eigenständige Ständchen und als solche der GEMA mit dem Formular “Konzert” spätestens 10 Tage nach deren Stattfinden zu melden. Die Gebühren sind über den Pauschalvertrag mit der GEMA abgegolten.