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Aktuelle Corona-Information

Mit einem geänderten Infektionsgeschehen und weiteren Diskussionen mit der Politik haben sich auch die Rahmenbedingungen leicht geändert:

Mit der geänderten Corona-VO zum 22.03.21 wird den Kunst- und Musikschulen erlaubt zu öffnen, wenn die Inzidenzzahl im jeweiligen Stadt-/Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Ausdrücklich wies unser zuständiges Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst darauf hin, dass diese Regelung auch für unsere Musikvereine und deren Ausbildung gilt. Damit gilt:

  • Wenn die Inzidenzzahl im jeweiligen Stadt-/Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dürfen folgende Unterrichtsformate ab 22.03. in Präsenz angeboten werden:
    • Einzelunterricht
    • Zusammenkünfte aus 2 Haushalten und nicht mehr als 5 Personen sind erlaubt. Das erlaubt Gruppenunterricht von z.B. Geschwisterkindern.
    • Bei einer Inzidenzzahl von unter 35 sind max. 10 Personen aus 3 Haushalten gestattet.
  • Bei mehr als 3 Tagen Inzidenzzahl von über 100 wird jeglicher Präsenzunterricht untersagt!
    Die meisten Landkreise in BW liegen derzeit über 100, weshalb ein Unterricht in Präsenz nicht möglich ist.

Wir bitten, folgendes zu beachten: