Aktuelle Corona-Information
Nachdem das Land Baden-Württemberg in seiner aktuellen CoronaVO einige Lockerungen zum 8. März verkündet hat gibt es eine Perspektive für den Unterrichtsbetrieb der Musikvereine. Analog zu der Verordnung der Kunst- und Musikschulen gilt laut Kultusministerium diese Verordnung auch für die Amateurmusik. Folgendes ist demnach gültig:
- Ab dem 8. März ist Musikunterricht bei einer im Landkreis auftretenden Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 5 aufeinander folgenden Tagen möglich.
- Erlaubt ist Einzelunterricht.
- Erlaubt ist Unterricht bis 5 Kinder bis einschließlich 14 Jahren inklusive Lehrkraft.
- Tägliche Inzidenzzahlen der Stadt-/Landkreise müssen von den Vereinen selbst abgerufen werden.
- Sollte der Inzidenzwert sich ändern, gelten Öffnungen oder Schließungen ab dem Tag der Verkündigung.
Vom Landsratsamt Rhein-Neckar gibt es auch ein Informationsschreiben, das detailliert darlegt welche Tätigkeiten ab welchem Wert erlaubt und verboten sind.
Aktuelle Änderung: Mit einem Tag über einem Inzidenzwert von 50 am 15.03. ist Unterricht wieder zu unterlassen!