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Aktuelle Corona-Information

Nachdem das Land Baden-Württemberg in seiner aktuellen CoronaVO einige Lockerungen zum 8. März verkündet hat gibt es eine Perspektive für den Unterrichtsbetrieb der Musikvereine. Analog zu der Verordnung der Kunst- und Musikschulen gilt laut Kultusministerium diese Verordnung auch für die Amateurmusik. Folgendes ist demnach gültig:

  • Ab dem 8. März ist Musikunterricht bei einer im Landkreis auftretenden Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 5 aufeinander folgenden Tagen möglich.
    • Erlaubt ist Einzelunterricht.
    • Erlaubt ist Unterricht bis 5 Kinder bis einschließlich 14 Jahren inklusive Lehrkraft.
    • Tägliche Inzidenzzahlen der Stadt-/Landkreise müssen von den Vereinen selbst abgerufen werden.
    • Sollte der Inzidenzwert sich ändern, gelten Öffnungen oder Schließungen ab dem Tag der Verkündigung.

Vom Landsratsamt Rhein-Neckar gibt es auch ein Informationsschreiben, das detailliert darlegt welche Tätigkeiten ab welchem Wert erlaubt und verboten sind.

Aktuelle Änderung: Mit einem Tag über einem Inzidenzwert von 50 am 15.03. ist Unterricht wieder zu unterlassen!